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A-Ware oder B-Ware kaufen und sparen. Warum eigentlich nicht?
Jetzt vor Weihnachten läuft die “heiße Zeit” zum Geschenkaufen, ganz egal ob für sich selbst, “man gönnt sich mal wieder etwas”, oder für Familie und Freunde. Die einen stöbern duch die Läden und genießen “nebenbei” die Weihnachtsmärkte, die anderen sind im Web unterwegs, um das eine oder andere Schnäppchen zu machen.
Hiervon schließe ich mich selber ebenfalls nicht aus. Auch ich liebe die weihnachtliche Stimmung, die durch die Christkindlmärkte, die kalte Witterung, vielleicht bald mal mit etwas Schnee!, und die Beleuchtung aufkommt. In den Kaufhäusern und Geschäften infomiere ich mich und finde manche Geschenkideen, die ich dann später, gemütlich mit einer Tasse Tee, am PC im Internet auf den Preisvergleichen oder Online-Shops weiterverfolge…
Neben den Angeboten für natürlich nagelneue Ware habe ich auch schon des öfteren Offerten gesehen, bei denen man Warenrückläufer, Ausstellungsstücke oder B-Ware deutlich günstiger bekommt und die über mindestens 12, wenn nicht gar die normalen 24 Monate Garantie verfügen. Warum eigentlich hier nicht zuschlagen?
Auch bei diesen Artikeln gilt das 14-tägige Rückgaberecht und bei 24 Monaten Garantie für ein Ausstellungsstück, das nur in der Vitrine stand oder einen Warenrückläufer, der einmal kurz ausgepackt und dann zurückgeschickt wurde, kann man als Käufer nichts falsch machen.
Selbst ausprobiert habe ich das letztes Jahr mit meinem Festplatten-DVD-Rekorder und ein Jahr davor mit meinem DVD-Player. Und, was soll ich sagen? Beide funktionieren wie am ersten Tag, ohne Probleme und stets einwandfrei…
